limit von maximal fünf bis zehn Kilogramm körpernah. Des Weiteren dürften keine Überkopfarbeit, keine Tätigkeiten mit Heben von Lasten über der Horizontalen, keine längerdauernden Tätigkeiten über Schulterhöhe und keine Arbeiten, welche andauernde Stösse oder Vibrationen auf die linke Schulter verursachen, verrichtet werden sowie nicht mit Gewichten körperfern hantiert werden (VB 250 S. 2). Am 2. Februar 2024 führte med. pract. B._____ sodann aus, die angestammte Tätigkeit in der Logistik sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf längere Sicht nicht mehr zumutbar (VB 276).