5.4. Zusammenfassend hat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 1. Mai 2024 (VB 73) den Anspruch des Beschwerdeführers auf Rentenleistungen aufgrund eines Invaliditätsgrades von unter 40 % zu Recht abgewiesen. 6. 6.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde abzuweisen. - 11 -