4.4.4. Der Beschwerdeführer bringt ebenfalls vor, es sei im Rahmen der Begutachtung nicht auf die unklare Ursache der Stoffwechselstörung im Hirn und insbesondere deren Auswirkung mit erhöhter Ermüdbarkeit und den Kon- zentrations- und Gedächtnisstörungen eingegangen worden (Beschwerde S. 16 f.). Zum einen wurde, wie bereits ausgeführt, im neurologischen Teilgutachten ausgeführt, es sei im Rahmen der aktuellen Untersuchung weder ein pathologischer Befund noch ein Hinweis auf eine neurodegenerative Erkrankung gefunden worden und es finde sich kein Hinweis auf ein zentrales oder peripher-vestibuläres Syndrom (VB 60 S. 29).