Der neurologische Gutachter hat sich entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers einlässlich mit diesem Bericht auseinandergesetzt und unter Berücksichtigung der vom Beschwerdeführer geschilderten subjektiven Konzentrations- und Gedächtnisstörungen und des wiederkehrenden Schwankschwindels dargelegt, dass sich im Rahmen der aktuellen Untersuchung kein Hinweis auf eine zentrale oder peripher-vestibuläre Läsion finde, der klinisch-neurolo- gische Untersuchungsbefund unauffällig sei und sich insbesondere kein Hinweis auf eine neurodegenerative Erkrankung finden lasse. Eine MRT- Untersuchung des Schädels und eine ausführliche, auch laborchemische