Die weiteren gestellten Diagnosen seien ohne Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 60 S. 19). Die beklagten Beschwerden hauptsächlich in Form von körperlich und geistig rasch auftretender Ermüdbarkeit seien nachvollziehbar, wobei die körperlich reduzierte Belastbarkeit bereits präoperativ (Ma- genbypass-Operation 03/2019) vorhanden gewesen sei. Die postoperativ aufgetretenen Konzentrations- und Gedächtnisstörungen würden konsistent dargestellt. Diskrepant zu den beklagten Beschwerden sei die im Wesentlichen unauffällige Befundlage nach ausführlicher, neurologischer Abklärung am Neurozentrum des Kantonsspitals B._____.