Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte der Beschwerdeführer den Antrag um unentgeltliche Prozessführung und Rechtsverbeiständung. 2.2. Mit Verfügung vom 14. Juni 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Leo Sigg, Rechtsanwalt, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. 2.3. Mit Vernehmlassung vom 19. Juni 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: