2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. Juni 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 01.05.2024 sei aufzuheben. 2. Es seien dem Beschwerdeführer Leistungen nach IVG zuzusprechen. 3. Eventualiter sei ein Obergutachten bei einer universitären Einrichtung durch das Versicherungsgericht in Auftrag zu geben. 4. Subeventualiter sei die Sache zu weiteren Abklärungen an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.