Mit Vorbescheid vom 19. Oktober 2022 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, sie sehe bei einer Arbeitsfähigkeit von 70% für die angestammte Tätigkeit vor, dessen Gesuch abzuweisen. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer polydisziplinär begutachten (Gutachten der medexperts AG, St. Gallen [medexperts], vom 15. November 2023). Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 1. Mai 2024 ab.