Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1974 geborene, zuletzt als selbständiger Berater tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 13. November 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin berufliche und medizinische Abklärungen. Mit Vorbescheid vom 19. Oktober 2022 teilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit, sie sehe bei einer Arbeitsfähigkeit von 70% für die angestammte Tätigkeit vor, dessen Gesuch abzuweisen.