Zudem hielt der psychiatrische Gutachter hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit fest, dass aufgrund der diesbezüglich unpräzisen Angaben des Versicherten sich keine verlässlichen Aussagen betreffend den Verlauf der Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit machen liessen (VB 209.2 S. 34). Dabei ist unklar, gestützt auf welche echtzeitlichen Befunde der Gutachter die retrospektive Einschätzung hinsichtlich der bisherigen Tätigkeit vorgenommen hat. Gemäss Auszug aus dem Individuellen Konto (IK) erzielte A._____ im Jahr 2016 bei der D._____ AG und E._____ AG sodann ein Erwerbseinkommen.