Weiter gab die Beschwerdeführerin am 26. Oktober 2022 an, bei der Psychiatrischen Dienste C._____ sei sie bereits schon länger nicht mehr in Behandlung gewesen (VB 104). Die Hausarztpraxis gab diesbezüglich am 9. Januar 2023 an, dass rheumatologische, psychiatrische und wirbelsäulenchirurgische Mitbeurteilungen und Kontrollen empfohlen, dann aber aufgrund von längeren Aufenthalten der Beschwerdeführerin in der Heimat (Q._____) nicht durchgeführt worden seien (VB 111). So führte die Psychiatrischen Dienste C._____ auf Anfrage des Rechtsvertreters der - 10 -