Zudem wurde seitens der behandelnden Ärzte in der Antwort auf die Frage nach den aus den erhobenen Befunden resultierenden funktionellen Leistungseinschränkungen lediglich ausgeführt, dass die Durchhaltefähigkeit sowie die Fähigkeit zur Planung und Strukturierung von Aufgaben aufgrund von Konzentrationsschwächen leicht- bis mittelgradig beeinträchtigt seien. Da die Beschwerdeführerin seit über zehn Jahren von der Arbeitswelt "weg" sei, sei davon auszugehen, dass die Flexibilität und Umstellungsfähigkeit mindestens mittelgradig beeinträchtigt seien.