Bezüglich der "Lähmungserscheinungen im linken Fuss" gab med. pract. D._____ in der E-Mail vom 4. Juni 2024 ebenfalls keine entsprechenden Befunde an und führte aus, dass die Beschwerden bereits wieder rückläufig seien (vgl. BB 4). Auch die Ausführungen von med. pract. D._____ in der E-Mail vom 5. Juni 2024, wonach gemäss dem behandelnden Orthopäden des Kantonsspitals E._____ "im Verlauf eventuell eine erneute Rücken- Operation nötig" sei (BB 5), lassen nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine erhebliche Verschlechterung der bereits im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung vom 17. April 2018 bestandenen Rückenbeschwerden schliessen.