5.1.2. In der E-Mail vom 4. Juni 2024 führte med. pract. D._____ auf Anfrage der Beschwerdeführerin aus, der Gesundheitszustand und die Arbeitsfähigkeit hätten sich aktuell seit Januar 2023 insofern in relevantem Ausmass verschlechtert, als seit dem Sturz vom 18. Dezember 2023 nachgewiesenermassen teilweise bisher nicht bzw. schlecht verheilte Rippenbrüche auf der linken Seite des Brustkorbs bestünden. Bezüglich der seit vielen Jahren bestehenden Rückenschmerzen und Bandscheibenproblematik sei es im April 2024 zu einer Verschlechterung mit Lähmungserscheinungen im linken Fuss gekommen, was die Arbeitsfähigkeit durchaus auch beeinträchtigen könne.