Die psychopharmakologische Behandlung habe ausweislich der medizinischen Dokumente "aus Johanniskraut" bestanden. Ein Einsatz stärker wirksamer antidepressiver Medikamente sei nicht erfolgt. Im Januar 2023 habe die Beschwerdeführerin die Behandlung abgebrochen. Seit der rechtswirksamen Verfügung von Dezember 2020 respektive April 2018 sei keine neue dauerhaft invalidisierende Störung aufgetreten. Der Gesundheitszustand habe sich insofern verändert, als im Juli 2021 die Diagnose einer mittelgradig depressiven Episode gestellt worden sei. Dieses Störungsbild sei bisher nicht leitlinienkonform behandelt worden und als besserungsfähig anzusehen