"- Lumbovertebrales Schmerzsyndrom (…)". Die weiteren gestellten Diagnosen (u.a. eine leichte depressive Episode mit somatischem Syndrom und rezidivierende krampfartige Schmerzen in beiden Unterschenkeln bzw. Füssen unklarer Ätiologie) seien ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 41 S. 37 f.). Wegen der Beeinträchtigung seitens der Wirbelsäule sei die Beschwerdeführerin für körperlich schwere Tätigkeiten wie diejenige als Küchenhilfe und jede andere körperlich belastende Tätigkeit seit April 2014 (Wirbelsäulenoperation) nicht geeignet.