3. 3.1. Zwischen den Parteien ist zu Recht unumstritten, dass die massgeblichen Vergleichszeitpunkte zur Prüfung des Vorliegens einer anspruchserheblichen Änderung (vgl. E. 2. hiervor) zum einen durch die Verfügung vom 17. April 2018 (VB 61) und zum anderen durch die Verfügung vom 7. Mai 2024 (VB 130) definiert werden. 3.2. Der Verfügung vom 17. April 2018 lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen das polydisziplinäre (orthopädische/neurologische/psychiatrische/internistische) Gutachten der medexperts ag, Interdisziplinäre Medizin, St. Gallen, vom 1. September 2016 zugrunde. Darin wurde folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 41 S. 37):