1.2. Auf die Anmeldung der Beschwerdeführerin vom 9. Juli 2020 trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 18. Dezember 2020 nicht ein. 1.3. Am 14. Dezember 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 7. Mai 2024 ab.