6.3. Das Invalideneinkommen beläuft sich gestützt auf die LSE-Tabelle TA1 des Jahres 2020, Total, Frauen, Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Lohnentwicklung bis 2022 auf Fr. 54'236.00 (Fr. 4'276.00 x 12 x 41.7/40 x 109.4/107.9). 6.4. Die Erwerbseinbusse beträgt Fr. 1'989.00 (Fr. 56'225.00 - Fr. 54'236.00), was einem rentenausschliessenden Invaliditätsgrad von 4 % entspricht (Fr. 1'989.00/Fr. 56'225.00). Nach wie vor keine Rente würde bei diesem Ergebnis offenkundig auch bei Gewährung eines vorliegend nicht angezeigten maximalen Abzugs vom Tabellenlohn von 25 % (BGE 148 V 174 E. 6.3 S. 172) resultieren.