Seit dem Tod ihrer Mutter im Dezember 2020 habe sie die Betreuung ihrer Schwester "für 100% übernommen". Sie sei sieben Tage pro Woche den ganzen Tag mit der Pflege ihrer Schwester beschäftigt und helfe ihr namentlich beim Kleider anziehen, Medikamente verabreichen, bei der Körperpflege, der Nahrungsmittelzubereitung, beim Aufräumen, Wäsche waschen, Einkaufen und bei der Begleitung zu Arztterminen (VB 54 S. 3). Aktenkundig ist im Weiteren ein Abklärungsbericht an Ort und Stelle vom 14. April 2022. Diesem ist unter anderem zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin ihr langjähriges 50%-Pensum im September 2021 auf "0- 8 Std. pro Woche" reduziert habe, um sich um die Bedürfnisse ihrer