Dr. med. C._____ wies im Weiteren darauf hin, die von Dr. med. D._____ genannten Nacken-, Schulter-, Kopf-, Rücken-, Arm-, Gelenk- und Knieschmerzen würden nicht die gestellte Diagnose einer anhaltenden Schmerzstörung (ICD-10 F45.40) erklären. Zudem stünden diese somatischen Angaben im Widerspruch zur Darstellung der somatischen Beschwerden im Bericht der Rehaklinik E._____ vom "11/2021" (gemeint wohl der provisorische Austrittsbericht der Rehaklinik E._____ vom 14. Oktober 2021 (VB 49 S. 2 ff.). Dies leuchtet ebenfalls ein, ist diesem Bericht doch zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin bei Eintritt in die Rehabilitationsklinik schmerzmässig gut kompensiert gewesen sei.