vgl. VB 46 S. 1; 41 S. 6) gleichzeitig aufgetreten. Gemäss ICD-10 sei jedoch auszuschliessen, dass alle vier psychiatrischen Diagnosen gleichzeitig und als einzeln abgrenzbare Erkrankungen auftreten könnten. Beim Unfall sei sodann insbesondere keine Situation katastrophenartigen Ausmasses aufgetreten, wie diese gemäss ICD-10 als Kriterium für eine posttraumatische Belastungsstörung gefordert würde. Zum auslösenden Trauma gebe die Beschwerdeführerin gemäss Dr. med. D._____ an, sie erinnere sich häufig an ihre traumatischen Erlebnisse und träume davon, von Männern verfolgt und geschlagen zu werden. Gleichzeitig erwähne Dr. med. D.__