In einer angepassten Tätigkeit bestehe aktuell eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Als angepasst gelte aktuell eine körperlich leichte, wechselbelastende, überwiegend sitzende Tätigkeit, ohne häufiges Begehen von Treppen und ohne Gehen auf unebenem Untergrund (VB 43 S. 1).