1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Verkäuferin tätig, als sie sich am 18. März 2022 unter Hinweis auf einen am 1. Oktober 2021 erlittenen Autounfall bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 1. Mai 2024 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.