2022) sowie die bis 2022 eingetretene Nominallohnentwicklung (vgl. die Tabelle T1.2.10 der LSE des BfS, Nominallohnindex, Frauen, Jahre 2020 und 2022) zu berücksichtigen. Das Invalideneinkommen beträgt bei einer Arbeitsfähigkeit von 100 % in einer angepassten Tätigkeit Fr. 54'236.40 (Fr. 4'276.00 x 12 / 40 x 41.7 / 107.9 x 109.4). Bei einer Erwerbseinbusse von Fr. 17'547.80 resultiert somit ein (rentenausschliessender [vgl. Art. 28 Abs. 1 lit. c IVG]) Invaliditätsgrad von 24.4 %.