Vorliegend ist daher das Jahr 2022 massgebend. Das zuletzt vor Eintritt der Invalidität tatsächlich erzielte Erwerbseinkommen betrug gemäss den Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin der Beschwerdeführerin im Jahr 2020 monatlich Fr. 5'900.00 (vgl. VB 88.1 S. 5 f.). Per 2022 an die Nominallohnentwicklung (vgl. E. 10.1.2.; vgl. die Tabelle T1.2.10 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS), Nominallohnindex, Frauen, Jahre 2020 und 2022) angepasst, ergibt sich ein Valideneinkommen von Fr. 71'784.20 (Fr. 5'900.00 x 12 - 11 -