9.2. 9.2.1. Dr. med. B._____ führte im Gutachten vom 25. September 2023 aus, dass eine Eingliederungsresistenz bestehe (VB 182.1 S. 43), der Eingliede- -9- rungserfolg bisher gering gewesen sei (VB 182.1 S. 45) und eine Therapie notwendig sei, um das Eingliederungspotential zu verbessern (VB 182.1 S. 46). Ob die Eingliederungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, kann jedoch offenbleiben, da sich, auch wenn von einer solchen zugunsten der Beschwerdeführerin ausgegangen würde, am Ergebnis nichts ändert.