7. Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie leide seit 2016 an unterschiedlichen Erkrankungen. Ihr Gesundheitszustand habe sich trotz verschiedener Kli- nik- und Spitalaufenthalte und Therapien nicht verbessert. Sie habe sich bis heute im ersten Arbeitsmarkt nicht etablieren können. Deshalb könne sie die Einschätzung des Gutachters, wonach sie in ihrem angestammten Beruf zu 60 % und in einer adaptierten Tätigkeit zu 100 % arbeitsfähig sei, nicht nachvollziehen. Da gemäss Gutachten eine angepasste Tätigkeit erst nach ein bis zwei Jahren Psychotherapie möglich wäre, habe sie nach Ablauf des Wartejahres sodann Anspruch auf eine IV-Rente.