4.2.2. Der als Vergleichszeitpunkt massgebenden Verfügung vom 17. Mai 2016 (VB 27) lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Aktennotiz der RAD-Ärztin Dr. med. E._____, Fachärztin für Arbeitsmedizin, vom 18. März 2016 zugrunde. Diese führte darin aus, dass die Beschwerdeführerin nach Problemen am Arbeitsplatz und mit ihrer Partnerin, sowie nach einer Gewaltanwendung bei der Trennung eine psychische Dekompensation erlitten habe. Es sei von vorübergehenden Beeinträchtigungen im Rahmen von -5-