_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 25. September 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 1. Dezember 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. Dezember 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 15. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung, die Zusprache einer unbefristeten Rente und weiterer beruflicher Massnahmen sowie – sinngemäss – die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung.