In der erst ein halbes Jahr nach dem Vorfall vom 29. September 2023 erfolgten Unfallmeldung vom 11. März 2024 führte der Beschwerdeführer nach dem Gesagten aus, er habe beim Aufhebevorgang einen plötzlichen Schmerz im Rücken gespürt, und später habe er immer wieder Schmerzen gehabt. Dass er am Nacken gepackt oder gar heruntergerissen worden sei, erwähnte er dabei nicht. Im Fragebogen zum Unfallhergang vom 27. März 2024 führte der Beschwerdeführer sodann aus, von der Mieterin beim Aufhebevorgang am Nacken gepackt worden zu sein, wodurch ein grosser Druck auf seinen Nacken bestanden habe. Zwar liegt zwischen diesen Sachverhaltsschilderungen ein kurzer Zeitraum und es erfolgte dazwischen