4.2. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerdeverbesserung vom 16. Juli 2024 dagegen vor, die Frau sei sehr korpulent und ca. 130 kg schwer gewesen, sie habe ihm plötzlich in den Nacken gegriffen und ihn ruckartig zu Boden gerissen, wobei er einen starken, blitzartigen, stechenden Schmerz verspürt habe. Ab diesem Zeitpunkt sei er begleitet gewesen von heftigen Kopfschmerzen, wobei nach einiger Zeit Lähmungserscheinungen am rechten Arm aufgetreten seien. Er habe einen unfreiwilligen Körperschaden erlitten, der plötzlich und durch Fremdeinwirkung passiert sei.