(BGE 116 V 139 E. 3b; Urteil des Bundesgerichts 8C_482/2015 vom 19. August 2015 E. 2.1). Dies namentlich dann, wenn zu diesem Kraftaufwand besondere sinnfällige Umstände hinzutraten, wie im Fall eines Klavierbauers, der einen 500 kg schweren wegrollenden Flügel aufhalten musste, nachdem er ihn zusammen mit einem Mitarbeiter von zwei Böcken heruntergehoben hatte;