Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1966 geborene Beschwerdeführer war als Fachmann Betreuung in einem Alterswohnheim angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert, als ihm gemäss Schadenmeldung vom 11. März 2024 am 29. September 2023 beim Aufheben einer Mieterin, welche die Not(ruf)uhr gedrückt hatte, ein plötzlicher Schmerz in den Rücken fuhr und er sich im Bereich der Halswirbelsäule verletzte (Bandscheibenprobleme). Später habe er immer wieder Schmerzen gehabt.