entstanden (Bericht des Kantonsspitals F._____ vom 2. April 2024 in E. 4.2.1.). Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass Dr. med. B._____ richtigerweise ausführte (E. 4.2.2.), dass die Beschwerdeführerin schon seit Jahrzehnten Beinschwellungen habe. Weiter habe sie bereits im August 2015 einen Weichteilinfekt prätibial links mit Sepsis erlitten (Bericht des Kantonsspitals F._____ vom 2. April 2024 in E. 4.2.1.). Zusätzliche funktionelle Einschränkungen werden nicht beschrieben. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern diesbezüglich eine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes der Beschwerdeführerin eingetreten wäre.