erhalten. Die Rechtsprechung zur Adipositas wurde deshalb dahingehend geändert, dass die grundsätzliche Behandelbarkeit des Leidens einem Rentenanspruch nicht per se entgegensteht. Die versicherte Person ist aber an ihre Schadenminderungspflicht zu erinnern (Urteil des Bundesgerichts 8C_104/2024 vom 22. Oktober 2024 E. 5.9, 5.10 und E. 5.11).