4.2.2. Diese Berichte legte die Beschwerdegegnerin dem RAD-Arzt Dr. med. B._____ vor, welcher in der Aktennotiz vom 20. August 2024 wie folgt dazu Stellung nahm: Zusammenfassend sei festzuhalten, dass das überwiegende einschränkende Lymphödem seit Jahrzehnten bekannt sei mit rezidivierenden Infekten. Die dadurch bedingten funktionellen Einschränkungen seien bereits im Gutachten des Jahres 2019 berücksichtigt worden und würden unverändert fortbestehen. Neue Aspekte seien nicht genannt worden (VB 313). -7-