Bei der Kardiomyopathie handle es sich bisher lediglich um eine Verdachtsdiagnose, klinische Ausführungen seien in den vorliegenden Berichten nicht gemacht worden. Beim Katarakt handle es sich um eine therapierbare Erkrankung. Die Beschwerdeführerin habe selbst angegeben, dass die Augen nach der Kataraktoperation sehr gut geworden seien. In den Berichten sei zudem keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründet worden. Durch die rezidivierenden thromboembolischen Ereignisse mit peripherer Lungenembolie sei es zu vorübergehender Dyspnoe / Atemnot gekommen. Therapeutisch sei eine Antikoagulation eingeleitet worden.