häufiges Treppengehen [repetitiv] und das Heben, Tragen und Bewegen von Lasten [körpernah/fern, bis Taille-/Brusthöhe, Gewichte von maximal 5 kg, beidhändig, nur gelegentlich]; VB 263.5 S. 35 f., wonach eine Tätigkeit überwiegend im Sitzen und wechselbelastend, d. h. im Sitzen und zeitweilig im Gehen, verrichtet werden können müsse, ohne dass spezielle Körperpositionen notwendig seien, wie Bücken oder vornübergebeugte Haltung und ohne eine besonders hohe Belastung durch Gewicht, maximal 5-10 kg, ohne dass dabei eine maximale Konzentration verlangt werde) (VB 263.1 S. 19 f.).