achtens geäusserte Fähigkeitsprofil (VB 263.3 S. 24 ff., wonach die Arbeitstätigkeit überwiegend im Sitzen und wechselbelastend [alternierend im Sitzen, Gehen] verrichtet werden sollte, ohne Tätigkeiten, die über Brust-, Schulter- oder Kopfhöhe, in gebückter oder vornübergebeugter Haltung im Sitzen und/oder im Stehen, mit Rumpfrotation nach rechts/links im Sitzen oder Stehen, in kauernder Stellung und in kniender oder gebückter Stellung verrichtet werden oder mit asymmetrischer Lasteinwirkung einhergehen, auch Gehen in unebenem Gelände und längeres Abwärtsgehen sei ausgeschlossen, sowie Zwangshaltungen des Fusses [z. B. Pedalbedienung],