2.4. Mit Eingabe vom 23. Oktober 2024 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zur Vernehmlassung der Beschwerdegegnerin vom 28. August 2024. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Revisionsgesuch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 22. April 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 306) zu Recht abgewiesen hat.