Der Schaden sei beim Ereignis im Jahr 2015 eingetreten und habe sich nach dem primären Unfallereignis verschlechtert. Die Tatsache, dass es nach einem weiteren Unfall nicht zu einer kompletten Ruptur gekommen sei, habe keinerlei Aussagekraft dafür, dass die Verletzung nicht ereigniskausal sei. Dass die interstitielle Ruptur der Peroneus brevis- Sehne bei einem 32-jährigen Mann, der vorher keinerlei OSG-Beschwer- den gehabt habe, als degenerativ gewertet werde, sei seines Erachtens falsch. Es sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unfallbedingt zu werten (VB I 43 S. 12 f.; VB II 166 S. 12 f.).