Die Postulierung eines degenerativen Schadens sei nicht nachvollziehbar und eine Tendinose der Peroneus brevis-Sehne mit interstitieller Ruptur sei definitiv als eine posttraumatische Läsion der Sehne zu werten. Dass die interstitielle Läsion der Peronealsehne schon vorbestehend vor dem Ereignis im Jahr 2015 gewesen sei und sich diese bereits ohne Retraumatisierung im Jahr 2015 vergrössert habe, weshalb diese Läsion zu den Unfallereignissen in den Jahren 2015 und 2020 nicht kausal sei, sei ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Schaden sei beim Ereignis im Jahr 2015 eingetreten und habe sich nach dem primären Unfallereignis verschlechtert.