2023 (Beschwerde S. 5 f.). Dieser führte darin aus, dass Anamnese und Befund vom Gutachter gut dokumentiert worden seien. Die Ausführungen des Gutachters, die Tendinose der Peroneus brevis-Sehne mit interstitieller Ruptur sei degenerativ bedingt und posttraumatische Läsionen an den Sehnen würden nicht beschrieben, seien jedoch nicht nachvollziehbar. Der Beschwerdeführer sei beim Unfallereignis erst 32 Jahre alt gewesen. Die Postulierung eines degenerativen Schadens sei nicht nachvollziehbar und eine Tendinose der Peroneus brevis-Sehne mit interstitieller Ruptur sei definitiv als eine posttraumatische Läsion der Sehne zu werten.