Beide Ereignisse hätten bezüglich Peronealsehnen und des lateralen Bandapparates nur zu einer vorübergehenden Verschlechterung geführt. Die neuropathischen Schmerzen seien am ehesten durch den operativen Eingriff bedingt. Der Status quo sine nach dem Ereignis vom 6. Juni 2015 sei am 6. September 2015 und jener nach dem Ereignis vom 30. Juli 2020 am 30. Oktober 2020 erreicht gewesen (VB I 39 S. 22 f.; VB II 162 S. 22 f.). -6-