Die interstitielle Ruptur der Peronealsehne sei somit schon vorbestehend vor dem Ereignis des Jahres 2015 gewesen, da sie sich bereits ohne Retraumatisierung im Jahr 2017 vergrössert habe. Diese Läsion sei deshalb nicht ereigniskausal betreffend die Ereignisse der Jahre 2015 und 2020. Die Berichte nach den Ereignissen der Jahre 2015 und 2020 würden keine Rupturen des lateralen Bandapparates zeigen. Die Elongation des lateralen Bandapparates sei durch die leicht varische Achse des Rückfusses bedingt. Die Behandlung der Instabilität sei daher nur möglicherweise bedingt durch das Ereignis des Jahres 2020.