Mit Verfügung vom 10. Oktober 2023 stellte sie ihre Leistungen für das Ereignis vom 6. Juni 2015 per 6. September 2015 und für jenes vom 30. Juli 2020 per 30. Oktober 2020 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 13. Mai 2024 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 13. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer am 30. Mai 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einspracheentscheid vom 13.5.2024 sei aufzuheben. 2. Es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen auszurichten.