Die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2023.2 vom 5. Mai 2023 teilweise gut und wies die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, begutachten (Gutachten vom 2. Oktober 2023). Mit Verfügung vom 10. Oktober 2023 stellte sie ihre Leistungen für das Ereignis vom 6. Juni 2015 per 6. September 2015 und für jenes vom 30. Juli 2020 per 30. Oktober 2020 ein.