klinisch noch bildgebend Befunde erhoben werden können, die eine über die vor dem Ereignis vom 27. November 2021 hinausreichende Pathologie beschreiben würden. Aus dem Institut für Anästhesiologie des Spitals D._____ würden am 3. Oktober 2022 (VB 68 S. 10 f.), 7. November 2022 (VB 68 S. 8 f.), 23. Januar 2023 (VB 68 S. 5 f.) und auch zum Behandlungsabschluss vom 27. März 2023 (VB 68 S. 2 f.) keine objektivierbaren pathologischen Befunde oder verifizierte Funktionsdefizite mitgeteilt. Es bestehe daher spätestens seit dem Abschluss der Behandlung in der Klinik C.___