2.2. Mit Vernehmlassung vom 16. Juli 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. August 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, worauf diese mit Eingabe vom 2. September 2024 verzichtete. 2.4. Mit Eingabe vom 5. September 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen zu den Akten und hielt an seinen gestellten Anträgen fest. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: